Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Einzug einer Destille vom Hauptzollamt

Hobbybrenner am 19.10.2005 00:44:06 | Region: Deutschland
Hallo Brenngemeinde,
heute eine kleine Geschichte vom Hauptzollamt Bremen:
Ende letzten Jahres ersteigerte ich eine kleine Destille in einem Internet-Auktionshaus! Im Mai d. J. bekam ich Besuch vom Hauptzollamt. Die Beamten waren sehr nett und klärten mich über die Bestimmungen der privaten Alkoholherstellung auf und rieten mir, einen Antrag auf Duldung meiner Anlage zu stellen - dies tat ich auch. Die Antwort war niederschmetternd: "Eine Duldung ist ausgeschlossen und es wird mir eine Inbetriebnahme der Anlage untersagt." Auf dieses Schreiben ging ich nicht ein. Ein paar Wochen später bekam ich abermals von drei (die Anzahl ist richtig!) Beamten des Hauptzollamtes Bremen Besuch. Ich bekam einen Bescheid vorgelegt, der aussagt, dass meine Destille eingezogen werden muss. Zuerst dachte ich, dass ich in einem Kaspertheater bin - aber nach Durchsicht des Bescheides war mir schon klar, dass dies ernst gemeint war! Ich gab also meine Destille ab! Ich hätte allerdings noch gerne gewußt, wo das Hauptzollamt all die vielen eingezogenen Destillen unterbringt?
Armes, armes Deutschland!!!
Eine Frage bleibt aber noch offen: "Darf das Hauptzollamt überhaupt eine Destille, die zur Zeit nicht in Gebrauch und nicht zusammengebaut ist (also die Teile an verschiedenen Orten untergebracht sind) einziehen?"
Einen Gebrauch der Anlage konnte nicht nachgewiesen werden.
Vielleicht hat jemand eine Antwort?!
Der Hobbybrenner

RE: Einzug einer Destille vom Hauptzollamt

Schorsch am 19.10.2005 08:59:45 | Region: BRD
Auch hier ist die Antwort nicht eindeutig: Der Besitz einer Anlage alleine ist nicht verboten. Nur die nicht gemeldete Herstellung von Alkohol damit. Wenn z.B. ätherische Öle destilliert werden, hat das mit dem Alkoholmonopol überhaupt nichts zu tun, folgedessen darf so eine Anlage nicht eingezogen werden. Sie muss jedoch ordnungsgemäß angemeldet sein. Die Beamten wissen aufgrund ihrer Berufserfahrung jedoch durchaus zu unterscheiden, ob jemand die Anlage tatsächlich NICHT zum Schnapsbrennen benutzt bzw. benutzen möchte. Deswegen haben sie auch das Recht eine Anlage, die offensichtlich nur zum Zweck der illegalen Alkoholherstellung dient, einzuziehen.

RE: Einzug einer Destille vom Hauptzollamt

Zoidberg am 19.10.2005 11:25:02 | Region: NDS
Moin!

Das ist in der Tat ein Armutszeugnis für unser Land. musstest du denn die "Arbeitszeit" der Zollbeamten auch noch zahlen?

RE: Einzug einer Destille vom Hauptzollamt

Versuchsbrenner am 19.10.2005 13:42:23 | Region: Pr.
Wir sollten in die Offensive gehen.
"Angriff ist die beste Verteidigung"

Denke da an:
RTL2
VOX
Spiegel TV
Mexx
Ach, was würde das denen Freude bereiten.

Und was noch spannender wird:
Demnächst müssen dann Kollegen, Kollegen besuchen.

Ist das generell so?

Sepp am 20.10.2005 02:45:47 | Region: Maier
Hallo!
Ich kenne mich mit dem Thema Schnapsbrennen nicht sonderlich aus, aber ein Bekannter von mir will sich eine Destille kaufen.
Dazu habe ich eine Frage - bei eienm bestimmten (größten Auktionsportal im Internet) beispielsweise werden doch Destillen "en masse" angeboten. Wie kann es sein, dass das dann verboten ist? Da würde sich eB** doch strafbar machen?! - die löschen doch sonst alle unliebsamen Angebote gleich raus. Oder dürfen die das verkaufen?

RE: Ist das generell so?

Rodi am 20.10.2005 09:22:39 | Region: D
Natürlich dürfen die das verkaufen. Es steht ja immer der "rechtliche " Hinweis zur Anmeldung bzw. die Vorgaben des eigenen Landes zu beachten.
Aber ich glaube in diesem Fall hat der Fiskus ein wenig übertrieben. Anstatt der Anmeldung statt zu geben und eine Steuer über die 0,5 Liter Freigrenze zu erheben, hat hier Deutschland wieder einmal bewiesen, das der Staat kein Geld benötigt. Ich find es jedenfalls in der heutigen Zeit nicht liberal, was man seinen Bürgern zumutet. Deutschland verschenkt zu viel Potential und verschiebt alles in´s illegale, anstatt Zugeständnisse zu machen und damit unter Kontrolle zu bringen. Aber das mit der " Freiheit " in Deutschland ist eh nur eine Floskel. Andere Länder sind da besser. Siehe Österreich.

RE: Ist das generell so?

Versuchsbrenner am 20.10.2005 11:01:25 | Region: Pr.
Das Zollkriminalamt hat alle Daten der Käufer
sowie auch der Verkäufer von Destillen die beim Internet-Auktionshaus "Eb..." über das Verkaufsportal gingen.
Frage:
Woher haben die die Daten? Ohne Mithilfe vom Auktionshausn "Eb..."
geht das nicht. (Hoffentlich)

RE: Ist das generell so?

Hobbybrenner am 20.10.2005 12:06:34 | Region: Deutschland
Hallo Sepp,
es ist doch nicht verboten, eine Destille zu verkaufen. Der Erwerb und Besitz muss nur bei dem zuständigen Zollamt gemeldet werden. Außerdem hat der Verkäufer dem Zollamt Namen u. Adressen seiner Käufer mitzuteilen. Ich gab natürlich gegenüber den Zollbeamten erst einmal (unter einem Lächeln) an, dass ich die Destille verkauft hätte. Antwort: "Bitte Namen und Adresse des Käufers"! Ich fragte: "Was wäre, wenn ich die Anlage entsorgt hätte?" Dann hätte ich einen Entsorgungsbeleg vorlegen müssen!!! Ich glaube aber, dass von Fall zu Fall anders entschieden wird. Denn mit wieviel Fingerspitzengefühl und Kenntnis ein Zollbeamter (in meinem Fall Zollbeamtin) damit umgeht, ist Voraussetzung für eine beiderseitig "befriedigende" Lösung. Leider wird für unser schönes Hobby vom Zollamt nicht immer Verständnis aufgebracht, da der Beamte oft meint, dass literweise Alkohol hergestellt wird und deshalb nach Bestimmungen und Gesetzen urteilt, die schon über hundert Jahre bestehen (eben Fingerspitzengefühl).

RE: Ist das generell so?

F am 20.10.2005 21:17:47 | Region: H
Hallo Versuchsbrenner,
hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass der Verkäufer Deiner nun Gott sei Dank eingezogenen Destille irgendwie Dreck am Stecken gehabt hat?
Vielleicht war es nicht Eb.., die Daten geliefert haben.
Vielleicht musste der Zoll einfach nur komplett ermitteln, da hat es Dich eben erwischt.
Es gab bei Eb.. mal einen Edelstahldestillenanbieter , der für Deinen Fall passen könnte.

RE: Ist das generell so?

Hobbybrenner am 21.10.2005 13:11:19 | Region: Deutschland
Hallo F,
zu Deinen Anmerkungen folgendes:
Als mich der Zoll besuchte, hatte der Beamte eine Liste dabei, auf die ich kurz einen Blick werfen konnte. Auf dieser Liste standen mindestens achtzig Adressen - der Zoll hat viel zu tun.

RE: Ist das generell so?

Herbert am 23.10.2005 02:56:54 | Region: Spanien
Hallo Leute,
es ist ganz einfach.
Jede Deutsche Firma, die Destillen verkauft, ist verpflichtet, den Verkauf einer Destille innerhalb Deutschland beim Deutschen Zollamt zu melden. das gilt auch für Internet-Auktionshäuser.
Wenn ihr sicher gehen wollt, kauft Anlagen im Europäischen Ausland.

Hebert aus Spanien

RE: Ist das generell so?

eumel am 24.10.2005 20:14:39 | Region: Sachsen
...oder baut sie selber...

RE: Ist das generell so?

Bruno am 26.10.2005 12:39:29 | Region: Schleswig Holstein
@ F aus H
Wie "Dreck am Stecken"? Ich dachte das Verkaufen von Destillen sei legal??

RE: Ist das generell so?

Saufaus am 31.10.2005 23:15:17 | Region: Deutschland
Kenne jemanden der bei der besagten plattform arbeitet: da ist es gang und gebe dass behörden wie staatsanwaltschaft, zoll usw tag für tag irgendwelche daten bekommen. zum einen um die ganzen schwarzhändler etc zu kriegen und nun anscheinend auch um hobbybrenner zu erwischen. mein tipp: finger wech von eb... gibt ja noch genug anderen quellen

RE: Ist das generell so?

Hamster am 10.02.2006 14:29:28 | Region: Süden
Moin

Was ist denn dann mit Kühlern? Die sind ja Teil einer Destille gibt es da dann auch gleich Verdacht auf eine Destille?
Wie ist eine Destille rechtlich definiert?
Dann wäre ja jeder Autokühler auch rechtlich bedenklich.
Und den Namen des Käufers muß man dem Zoll nicht geben. Da würde ich mir erstmal Zeit ausbeten und zu einer Rechtsberatung gehen und nachfragen wie das mit Datenschutzrecht aussieht, bzw. ob ich mich nicht strafbar mache. Denn der Käufer könnte sich ja beleidigt fühlen, wenn ich ihm den Zoll auf den Hals jage obwohl er damit z.B. Öle herstellt. Daraus könnte eine Anzeige wegen übler Nachrede werden. Und selber belasten muß ich mich nicht.

Es kommt doch von der EU ein neues Gesetz zum Thema Alkohol. Hat da jemand schon was gehört bzw. was von den Entwürfen gehört? Denn im restlichen EU-Gebiet wir das ja sehr locker gehändelt.

Greetz aus dem Süden

RE: Ist das generell so?

Ulrich Stortz am 02.11.2011 18:44:23 | Region: Niedersachsen
Das Thema geht doch voll am Problem vorbei. Was kann denn das Zollamt dafür, dass ist immer noch absolut blödsinnige und überflüssige Gesetze gibt. Das Zollamt muss seine Pflicht tun; die wahren Schuldigen für diesen Unfug sitzen in Berlin!!!