Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

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  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
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  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
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  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Destillen in Deutschland - Auskunft vom Zoll

Benjamin am 08.10.2007 13:39:21 | Region: Berlin
Hallo nochmal.

Nachdem ich beim Durchgehen des Forums immer wieder auf die Frage nach der rechtlichen Situation gestossen bin, kopiere ich hier einfach mal die Aussage vom Zoll.

Bevor ich mir meine Destille bestellt habe, habe ich dem deutschen Zoll eine kurze E-Mail geschrieben:

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Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, mir eine Destillieranlage zuzulegen.
Nun habe ich vielerorts Hinweise gelesen, dass man als Privatperson nur eine 0,5 Liter Anlage besitzen darf.
Welche weiteren Einschraenkungen/Auflagen gilt es zu beachten?
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Hier die Antwort:
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Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
soweit ich richtig verstanden habe, wollen Sie Branntwein für den Eigenverbrauch brennen und dabei so wenig wie möglich bürokratischen Aufwand betreiben.
Dann bestünde für Sie die folgende Möglichkeit:

Brenngeräte mit einem Rauminhalt von einem halben Liter oder weniger unterliegen gemäß § 226 der Brennereiordnung (BO) nicht der zollamtlichen Überwachung.
Gemäß § 46 des Branntweinmonopolgesetzes (BranntwMonG) und des § 227 BO ist
der Verkauf und Kauf der oben genannten Geräte, die zur privaten Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignet sind, nicht anzeigepflichtig.
Bzgl. der Steuerentstehung herrscht im hiesigen Oberfinanzbezirk Koblenz folgende Rechtsauffassung:
Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Menge wird der (reine) Alkohol auf eine Dezimalstelle kaufmännisch gerundet. Bei einer hergestellten Menge von weniger als 0,05 lA (reiner Alkoholgehalt) wird demzufolge auf Null
abgerundet, sodass in diesem Fall keine Steuer festzusetzen ist. Damit erübrigt sich auch eine Steueranmeldung.
Bei Brennblasen von bis zu 0,5 Liter Rauminhalt wird davon ausgegangen, daß diese Menge in der Regel nicht überschritten wird.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß jeder Brennvorgang als eigene Herstellungshandlung betrachtet wird und nicht eine gesammelte Meldung von Brennvorgängen in einem bestimmten Zeitraum (z.B. pro Monat) abzugeben ist.
Der Erwerb von Brenngeräten über einem Rauminhalt von 0,5 Liter ist beim zuständigen Hauptzollamt allerdings anzeigepflichtig.
In diesem Fall ist folgendes zu beachten:
(der Rest sind Informationen zum gewerblichen Betrieb einer Destille)
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Alles klar?


Ich kann im Uebrigen nur immer wieder vom deutschen Zoll schwaermen. Diese Antwort erhielt ich weniger als zwei Stunden nachdem ich die Frage abgesendet hatte.
In einem anderen Fall (Import von Schwertern) hatte ich Sonntag Abend eine Frage hingeschickt und Montag morgen beim Kaffee die Antwort gelesen.
Beide Antworten fielen wirklich erschoepfend (alle Fragen, auch solche, von denen ich gar nicht wusste, dass ich sie hatte, wurden beantwortet).


Freundliche Gruesse,
Benjamin

RE: Destillen in Deutschland - Auskunft vom Zoll

Rainer am 11.10.2007 11:06:52 | Region: D
Hi,

das kann ich im Übrigen nur bestätigen. Die Leute vom Zoll sind größtenteils freundlich und geben bereitwillig Auskunft - ich habe selber vor einem Jahr gleich zwei Zöllner auf einer Feier kennengelernt.

Gruß Rainer

RE: Destillen in Deutschland - Auskunft vom Zoll

Ehli am 14.11.2007 23:37:07 | Region: wilder Süden
Hi Benjamin,
hast Du evtl auch zufällig eine Antwort darauf erhalten:
Ich hätte mir gerne eine Destille angeschafft um aus "billigem, geschmacksneutralem Fusel" Wodka o.ä. durch Überdestilieren mit unterschiedlichen Kräutern, Früchten und Gewürzen im Aromakorb einen geschmacks- und gehaltvollen Brand zu gewinnen.
Das funktioniert aber definitiv nicht mit einem halben Liter in der Blase. Ich habe das so an 5 gedacht.
Jetzt habe ich die Brandweinsteuer ja bereits mit dem Kauf der "Billgware" entrichtet. Wird die dann nochmals fällig?
Muss so eine Aktion auch angemeldet werden?

Sorry, ich bin ein bisher nicht Brenner und setze normal nur Liqueure an. Müsste ich das dann auch anmelden? (ist ja von der Sache her das Selbe. Ein alkoholischer Ausgangsstoff wird durch Zugabe von z.B. Frucht in ein alkoholisches Endprodukt gewandelt.)

Gruß Andy