Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????

Foggi9 am 25.11.2007 09:21:40 | Region: Eifel
Hallo an alle,
ich verfolge dieses Forum nun schon seit einiger Zeit, und stelle fest es wird viel privat gebrannt, ich denke, dass nicht alle, die hier Beiträge verfassen eingetragene Destillen haben.
Meine Frage ist nun in wie weit bleibt das Brennen ohne rechtliche Schritte ??? Gibt es eine feste Regel oder eine bestimmte Menge die man nicht überschreiten darf ????
Ich habe vor Jahren mal eine kleine Destille gebaut, Fassungsvermögen so um die 50ltr. im Kessel, meine Maischeansätze lagen bei ca.30ltr. ich habe aber das Brennen eingestellt, da mir die Konsequensen wenn man "erwischt" wird nicht klar waren.
Kann hier jemand Auskunftgeben ????

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????

Hicks am 26.11.2007 16:06:52 | Region: Sachsen
Der Papst verbietet das Kondom und die Polizei mag es nicht, wenn man mal zu schnell fährt.
Ich bin nicht katolisch und auch kein Polizist, aber ich kenne einen Katholiken, der sich Kondome kauft, und einen Polizisten, der wegen zu schnellen Fahren schon mal laufen musste.
Dem Staat entgehen Steuern, wenn man "schwarzbrennt".
Da verstehen die Jungs und Mädels keinen Spaß.
Und da denen Geld nun mal wichtiger ist als vieles andere, wird wahrscheinlich ein Schwarzbrenner, der für den Eigenbedarf brennt, schlimmer bestraft, als Einer, der alten Omas die Handtasche klaut.
Wenn ich aus den Früchten meines Gartens Wein mache ist das legal.
Wenn ich das Zeug dann "verdampfe" verstoße ich gegen geltendes Recht und werde bestraft.
Da mein Obstler aber viel leckerer ist als das Zeug aus dem Laden, bin ich gern ein kleiner Verbrecher.
Verbrechen lohnt sich nicht, aber es schmeckt.

Gruß Hicks

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????

TUI am 30.12.2007 03:42:48 | Region: Mainland/NZ
Ach, wie haben's wir gut, in Neuseeland. Das einzige Land der Welt, wo man legal brennen darf (fuer den Eigenbedarf) so viel man will. Das Buerokratenpack war ein Grund, D zu verlassen - nie bereut!

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????

Gerd am 27.11.2007 00:01:55 | Region: Ostfriesland
Moin Foggi9!

@ Ich habe vor Jahren mal eine kleine Destille gebaut, Fassungsvermögen so um die 50ltr. im Kessel, meine Maischeansätze lagen bei ca.30ltr.

Lange kannst Du dies Forum nicht verfolgt und gelesen haben. Sonst würdest Du Deine "Monsterdestille" von 50 l nicht als "kleine Destille" bezeichnen. Als ständiger Leser dieses Forums wirst Du wissen, dass solche Größen kaum der Rede wert sind.

Sind ja nur "kleine" Mengen!

Mit freundlichen Brennergrüßen aus Ostfriesland

Gerd

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat errlaubt????

Foggi9 am 27.11.2007 13:06:54 | Region: Eifel
Hallo Gerd,
wenn ich mir so die Bildergalerie ansehe, muss ich aber feststellen, dass, meine Destille noch nicht die Grösste ist.
Aber was heisst, nicht der Rede wert???

Hab mal den Zoll angemailt und folgene Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr,

nach dem Branntweinsteuerrecht unterliegen Branntwein und branntweinhaltige
Waren der Branntweinsteuer und zugleich der Steueraufsicht. Branntwein darf nur
nach Erlaubnis unter zollamtlicher Überwachung hergestellt werden:

Branntwein wird in der Regel in Eigenbrennereien hergestellt werden. Daneben
werden die Brennereien auch in Verschluss- und Abfindungsbrennereien
unterteilt. Die Einteilung in diese Klassen hat historische Gründe.


Eigenbrennereien
Gemäß § 24 BranntwMonG werden Eigenbrennereien eingeteilt in

- landwirtschaftliche Brennereien,
- Obstbrennereien und
- gewerbliche Brennereien.

Eigenbrennereien sind typische Verschlussbrennereien. Dies bedeutet, dass der
Steueraufsichtsdienst der Zollverwaltung die Brennanlage mit einer amtlichen
Plombe verschließt und somit für Dritte unzugänglich macht.


Abfindungsbrennereien
Abfindungsbrennereien (z.B. die Obstabfindungsbrennerei) sind Brennereien, die
nicht zollamtlich verschlossen sind. In der Regel werden diese von der
Landwirtschaft oder von Privatpersonen betrieben. In Abfindungsbrennereien darf
aus genau definierten Rohstoffen nur eine bestimmte Menge an Branntwein im
Betriebsjahr gewonnen werden.

Die Herstellung von Branntwein unterliegt stets der Steueraufsicht. Dabei ist
es unerheblich, ob der Branntwein von Betrieben, Unternehmen oder Personen
hergestellt wird. Dasselbe gilt für die Beförderung, Lagerung,
Weiterverarbeitung oder den Vertrieb von Branntwein.

In Ihrem Fall kommt das Brennen als sog. Stoffbesitzer in Betracht.
Stoffbesitzer nutzen (fremde) Abfindungsbrennereien, um darin das von ihnen
selbstgewonnene Obst bis zu einer Menge von 50 Litern Branntwein/Betriebsjahr
brennen zu lassen.

Bei Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzern entsteht die Branntweinsteuer mit
der Gewinnung des Alkohols in der Brennerei. Dieser Branntwein wird im
Gegensatz zu Verschlussbrennereien unter Verzicht auf amtliche Verschlüsse oder
Sicherungsmaßnahmen hergestellt. Sowohl im Versteuerungs- als auch im
Ablieferungsverfahren wird die Alkoholmenge geschätzt und im Voraus bindend
festgesetzt.

§ 136 Abs. 2 BranntwMonG und § 114 BO
Die Schätzung der Erzeugung erfolgt aus der Menge der angemeldeten Rohstoffe
und der jeweiligen Rohstoffart in Verbindung mit dem jeweils geltenden
Ausbeutesatz. Stoffbesitzer verwenden für die Anmeldung der selbstgewonnenen
Obststoffe die Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers (Vordruck 1221, siehe
unter
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0). Bei allen
angemeldeten Obststoffen ist die angegebene Litermenge in den Materialgefäßen,
bei mehligen Stoffen die Kilogrammmenge des jeweils eingesetzten Rohstoffes
(z.B. Weizen) Grundlage der pauschalierten Besteuerung oder späteren
Ablieferung des Branntweins.

Branntwein, welcher zur Versteuerung angemeldet und für den durch die ZAB
Stuttgart ein Steuerbescheid erteilt wurde, tritt ohne amtliche Mitwirkung
sofort in den sog. verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Der
Abfindungsbrenner oder Stoffbesitzer kann sofort über diesen verfügen. Die
festgesetzte Branntweinsteuer ist bis zum 7. Tag des auf die Entstehung
folgenden Monates fällig und zu entrichten.


Steuervergünstigung für Abfindungsbrennen:
Durch das System der pauschalierten Schätzung der Erzeugung bei Brennerei- und
Stoffbesitzern haben beide in der Regel eine ihnen zustehende steuerfreie
Überausbeute an Alkohol, für welche keine Abgaben bezahlt werden müssen. Dies
gilt sowohl bei der Verarbeitung von Obstmaischen wie für die
Branntweinherstellung aus mehligen Stoffen.

So wird z.B. die Ausbeute bei der Verarbeitung von 100 l Kirschenmaische auf
den Ausbeutesatz von 5 l Alkohol geschätzt. Tatsächlich beträgt jedoch die
Ausbeute 6,5 l Alkohol/100 l Material. Die Differenz von 1,5 l Alkohol
verbleibt dem Hersteller als sog. steuerfreie Überausbeute.

Dies gilt auch, wenn z.B. Kernobstmaische zur Ablieferung an die
Bundesmonopolverwaltung angemeldet worden ist. Hier beträgt die amtliche
Schätzung der Ausbeute 3,6 l Alkohol für 100 l Material. Hat der Hersteller des
Alkohols durch gute Betriebsführung ein Ergebnis von 5 l Alkohol/100 l Material
erzielt, darf er den Überbrand von 1,4 l Alkohol steuerfrei behalten, er
braucht diesen nicht abzuliefern.

Des Weiteren haben Brennerei- und Stoffbesitzer eine Steuervergünstigung durch
§ 131 Abs. 2 Nr. 1 BranntwMonG. Der Steuersatz wurde abweichend vom
Regelsteuersatz von 1.303 Euro/100 l Alkohol auf 1.022 Euro ermäßigt. Dies
bedeutet für die Verarbeitung von 1.000 l Kirschenmaterial eine Ermäßigung von
140,50 Euro.

Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer erhalten im Vergleich zu den
Verschlussbrennereien ein höheres Übernahmegeld von der Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein bei der Ablieferung des Branntweins, da die Produktionskosten
aufgrund der geringeren Erzeugung höher sind.
Die Vergünstigungen greifen allerdings nur im Rahmen festgelegter Kontingente,
die sich bei Abfindungsbrennern auf 300 bzw. 50 Liter reiner Alkohol, bei
Stoffbesitzern auf 50 Liter reiner Alkohol belaufen.


Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Stefan Schmidt

Nur werd ich da leider auch nicht schlau drauß.

Gruß Foggi9

RE: Brennen allgemein, in wie weit privat erlaubt????

Gerd am 29.11.2007 02:18:13 | Region: Ostfriesland
Moin Foggi9!

@ Aber was heisst, nicht der Rede wert???

Nichts für ungut! Sollte ironisch sein.
Also, solche Größen interessieren die Jungs (und Mädchen) vom Zoll schon und bringen sie in Harnisch.

Welcher ernsthafte Hobbybrenner, der Spaß am Experimentieren hat und auf der Suche nach "dem" Schnaps ist, hat denn eine Anlage von über 10 l? Große Destillen behindern eher seine Bemühungen, denn mit der Größe beginnen Probleme mit der Beheizung, weil eine homogene Temperaturverteilung ohne erheblichen Aufwand nicht realisiert werden kann.

Verbreitet sind Destillen bis 6 l.

Nur so zum Besaufen gedachter Sprit aus Zuckermaische ist natürlich mit großen Anlagen "preisgünstig" herzustellen. Wenn der dann auch noch in Insider-Kreisen billig "vertickt" wird, schreitet der Zoll m.E. zu Recht dagegen ein.

Auf Hinweis eines "aufmerksamen" Zeitgenossen hatte ich vor zwei Jahren Besuch vom Zoll. Nach meiner Erfahrung sieht man die Sache eher pragmatisch und wägt schon den bürokratischen Aufwand gegen den Steuerausfall, verursacht durch eine von einem Hobbybrenner betriebene Klein(!)destille, ab.
Der Besuch blieb folgenlos.

Nach dem Motto "Wer viel fragt, kriegt viel Antwort!" kannst Du natürlich von Beamten nur eine solche Antwort erhalten.

Nach besagtem Besuch habe ich mich mal mit der Materie beschäftigt und hier aufgeschrieben:

http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20070802161035-01-02.html#20070802161035-01-02


Mit freundlichen Brennergrüßen aus Ostfriesland

Gerd