|
 |
Eintrag Nr. 803 von 4351:
Lieber Herr Dr.Schmickl,
ist in Deutschland die Zugabe von ZUCKER und TURBOhefe erlaubt, wenn ich die 150 Liter Obstmaische dann zu einer Brennerei gebe (und ordnungsgemäß verzolle)?
Ist der im Obst natürlicherweise vorhandene Fruchttucker vollständig vergärt, können die Hefen nicht weiter arbeiten bzw. die Zellen sterben ab, wenn ein bestimmter Alkoholgehalt in der Maische erreicht ist. Reicht zur vollständigen Vergärung des natürlichen Fruchtzuckers nicht eine "normale" Reinzuchthefe (die sagen wir bis 13 % Alkohol überlebt), oder benötigt man zwingend TURBOhefe (die bis 20% überlebt) um in einer nicht-nachgezuckerten Birnenmaische bis zur optimalen Ausbeute zu kommen?
Würden Sie für 130 Liter Maische die Herstellung einer Starterlösung empfehlen?
Herzlichen Dank im Voraus - diese Seite ist Spitze!
Rudi, Marburg
11.Sep.2003 12:56:34
Zucker und Turbo darf nur zugesetzt werden, wenn die Maische dann in eine Verschlußbrennerei kommt. Gehen Sie zu einer Abfindungsbrennerei, dürfen Sie keinen Zucker zugeben, Turbo darf natürlich immer verwendet werden. Um in einer ungezuckerten Maische den gesamten Fruchtzucker zu verbrauchen reicht eine normale Hefe jedoch vollkommen aus, in diesem Fall ist es schade um die Turbo.
Sie brauchen keinen Starter, die Hefe kann direkt eingerührt werden. Beachten Sie aber je nach verwendeten Hefeprodukt die Herstellerbeschreibung.
Danke, wir bemühen uns.
:-)
|
|