Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

RSS-feeds

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Hilfreiche Tipps zur Benutzung:

Nachfolgend ein paar Regeln, damit die hohe Qualität auch zukünftig so erhalten bleibt.
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  • Das Forum ist sehr umfangreich und es wurden bereits viele Themen ausführlich behandelt. Es empfiehlt sich daher, bevor Sie einen neuen Beitrag hinzufügen, die Suchfunktion zu benutzen bzw. die erweiterte Suchfunktion, um Beiträge mit gleichem Inhalt zu vermeiden.
  • Wenn Sie einen Beitrag hinzufügen oder beantworten, haben Sie danach die Möglichkeit, Ihren geschriebenen Text zu ändern. Lesen Sie daher Ihren Text nach dem Abspeichern noch einmal sorgfältig durch und klicken gegebenenfalls auf "Beitrag ändern".
  • Wenn Sie eine Frage stellen, erwarten Sie sich auch eine Antwort. Denken Sie auch bei der Formulierung der Frage daran. Zu allgemein gehaltene Fragen wie "Wie brenne ich Schnaps?", "Es kommt kein Öl raus, was mach' ich falsch?" oder "Essig gärt nicht, warum?" wird kaum jemand beantworten.
  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
  • JEDE ART VON WERBUNG WIRD AUSNAHMSLOS GELÖSCHT! Dies betrifft auch scheinbar "unschuldige" Einträge, wie "Habe eine Frage zu ..." bzw. "Hat jemand Erfahrung mit ..." gefolgt von links oder Bildern zu irgendwelchen externen shops.
  • Ebenso werden "Gaga"-Beiträge, die wahrscheinlich von Betrunkenen stammen oder mit den drei Themenbereichen nicht das entfernteste zu tun haben, z.B. Fußball oder "Wo kann man hier CDs brennen?", ausnahmslos gelöscht.
  • Alle Foren sind STRENG ANONYM, daher keinesfalls echte Namen oder Adressen eingeben.
  • Jeder Versuch einer persönlichen Kontaktanbahnung wird sofort gelöscht. Für diesen Zweck gibt's inzwischen ja zahlreiche soziale Netzwerke.
  • IP-Adressen der Verfasser werden NICHT gespeichert!
  • E-mailadressen werden nicht an Dritte weitergegeben oder von uns auf eine andere Art und Weise benutzt. Die Eingabe erfolgt rein freiwillig und ist quasi Ihre ID. Im Gegensatz zu den meisten anderen Foren ist bei uns keine Registrierung oder irgendein login notwendig um teilnehmen zu können. Es kann daher vorkommen, dass versehentlich ein Pseudonym von zwei Personen verwendet wird. Und damit gibt's bei den Einträgen keine Verwechslungen.
So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Beitrag:

RE: Legal bis 0,5 Liter für alle, auch privat?
Von: der wo am 19.09.2015 16:33:34 | Region: da wer
Nanana. Kein Grund für Großschriftgebrüll, Aloisius.

"Brenngeräte mit einem Rauminhalt von einem halben Liter oder weniger unterliegen nicht der zollamtlichen Überwachung, vgl. §226 der Brennereiordnung (BO)."
Das betrifft aber nur offizielle Brenner, nicht Privatleute, da es Teil der Brennereiordnung (der Verordnung für die Brennereien) ist.

"Der Kauf/Verkauf solcher Geräte, die zur privaten Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignet sind, ist nicht anzeigepflichtig und nicht mit Auflagen verbunden, vgl. §46 des Branntweinmonopol-gesetzes (BranntwMonG) und §227 BO."
Das ist falsch zitiert, in §46 steht:
"Es ist verboten, folgende Gegenstände anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen:
1. Vorrichtungen, die zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet sind;
2. Anleitungen zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen;
3. Anleitungen zur Herstellung der in Nummer 1 bezeichneten Vorrichtungen.
(2) Der Reichsminister der Finanzen kann Ausnahmen zulassen."
Ja, aber hat der Reichsminister der Finanzen bzw heute das Finanzministerium irgendwann als Ausnahme die 0.5l zugelassen? Das ist die Frage.
und in §227 BO steht:
"Wer Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem
Raumgehalt von mehr als einem halben Liter oder Teile davon abgeben will, hat dies unter Angabe des
Erwerbers der Zollstelle vor der Abgabe schriftlich anzuzeigen."
Würde aber sowieso nicht zählen. Wie bei § 226 gehts da nicht um privat/nichtgewerblich, sondern diese Verordnungen wenden sich nur an offizielle Brennereien.

"Die von Ihnen geplante Herstellung ... zu privaten Zwecken mit einem solchen Gerät unterliegt ebenfalls keiner Anzeigepflicht und kann daher ohne weitere Auflagen von Seiten des Zolls durchgeführt werden"
Aha! Er zitiert also gar nicht Gesetze sondern seinen Schriftverkehr mit Karlsruhe. Welcher aber da zuständiger tatsächlich relevanter als die Aussage vom Zoll sein sollte. Aber warum begründet Karlsruhe mit nicht für Privatpersonen zuständigen und noch dazu falsch zitierten Paragraphen???
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Der Text aus der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung wäre in der Tat interessant! Diesen Text kenne ich aber wortwörtlich vom Zoll (welcher nicht zuständig zur Auslegung von Gesetzen ist), nicht vom Finanzministerium.
Leider ist es nicht verifizierbar, woher es nun wirklich kommt:
https://www.vsf-portal.de/jportal/portal/page/fpevsfn.psml
Hier zB "Kleindestilliergerät" eingeben. Ergibt zwar einen Treffer, aber von 2007 statt 1999! Und diesen runterladen kostet sehr viel Geld. Aber auch mit anderen Begriffen, wie Branntweinmonopol oder Branntweinmenge komme ich nicht auf diesen Eintrag vom 14.12.1999.
Aber WENN das verifiziert wäre, wäre es tatsächlich wohl so, daß der Zoll diese Ausnahmeregelung für Private aus dem Finanzministerium bezogen hat und es damit wohl tatsächlich so ist, daß man mit 0.5l brennen und trinken darf so viel man will...

Und zwar entweder, da "der Reichsminister der Finanzen", also heute das Finanzministerium, doch irgendwann das erlaubt hat?
Oder vielleicht irgendjemand irgendwann mal sich auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip berufen hat?
Und das durchgegangen ist.
Eine dritte Möglichkeit fällt mir nicht ein.

Gruß, der wo
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