Die Destillation von Schnaps

Möchten Sie mit anderen Ihre Erfahrungen zur Destillation von Schnaps austauschen? In diesem Forum dreht sich alles um das Schnapsbrennen als Hobby. Bitte beachten Sie unsere Forenregeln (siehe Hilfreiche Tipps zur Benützung).

Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

An dieser Stelle möchten wir uns zuerst einmal bei allen Benutzern unserer Fachfragen ganz herzlich für die rege Teilnahme bedanken! Ohne Sie wäre es nicht möglich gewesen, daß sich in so kurzer Zeit (der erste Beitrag stammt vom 08.Apr.1999) ein derart informatives und hoch qualitatives Nachschlagewerk entwickelt. Durch die große Menge an Beiträgen und die hohen Besucherzahlen ist es notwendig geworden die Fachfragen mittels PHP und MySQL selbst zu entwickeln (endlich keine lästigen Werbebanner mehr!), im Rahmen dessen haben wir hoffentlich einige Verbesserungen eingeführt.

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  • Die drei Themenbereiche Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate destillieren und Essigherstellung sind aufgeteilt auf drei verschiedene homepages. Jede homepage enthält die beiden Foren "Rezepte" - für alle Themen über Früchte und Rezepturen - und "Diskussion", für alle anderen Themen in Bezug auf Schnapsbrennen, ätherische Öle / Hydrolate oder Essigherstellung. Sollten sich versehentlich Beiträge im falschen Forum befinden, verschieben wir sie ins richtige Forum. Diese Beiträge wurden also nicht gelöscht, nur verschoben.
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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Frank Krötz am 01.11.2006 21:46:15 | Region: BadenWürrtenberg
habe eine Frage würde gerne die Kunst des Brennes lernen als Hobby ist das ohne Brennrecht ohn weiters möglich?
oder wie verhält sich das gesetzmäßig?
wer weiss mir Rat?

mfg Franky

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Honigbär am 02.11.2006 12:02:46 | Region: RP
Hallo Franky,

Distillen mit einem Kesselvolumen bis 0,5 Liter sind sogar bei uns in Deutschland legal und nicht meldepflichtig.

Erlernen: hier viel lesen und <--- nebenstehendes Buch zu Gemüte führen. Erst danach würde ich mir Gedanken ob der Beschaffung einer Distille machen.

Gruß,
Honigbär

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

rufus am 03.11.2006 08:18:16 | Region: zu hause
Entgegen der hier allgemein vorherschenden Meinung gibt es in Deutschland immer noch das Branntweinmonopolgesetz und darin steht:
Grundsätzlich unterliegen alle Destiliergeräte in Deutschland der Anmeldepflicht.Die Inbetriebnahme dieser Geräte ist reglementiert und ebenfalls Genehmigungspflichtig.
Ausnahme Brennereiordnung § 145
Es heisst dort in Abs. 1: Zur Untersuchung von Proben können Brennvorrichtungen ohne amtlichen Verschluß unter folgenden Bedingungen genutzt werden.Der Rauminhalt des Kochkolbens muß so bemessen sein, dass darin auf einmal höchstens 0,5 l der untersuchenden Flüssigkeit entgeist werde kann. ...
Abs. 2: Enthält das Abtriebsergebnis Weingeist, ist es zu vernichten oder der Flüssigkeit der die Probe entnommen wurde wieder zuzusetzen...
Soviel sagt das Gesetz dazu!


Und noch was Interessantes aus dem Branntweinmonopolgesetz:

§ 46
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen:
1.Vorrichtungen, die zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet sind
2.Anleitungen zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen
3.Anleitungen zur Herstellung der in Nummer 1 bezeichneten Vorrichtungen.
(2) Der Reichsminister der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.

Auch wenn wir keinen Reichsminister mehr haben, ist das Gesetz noch aktuell und jeder sollte doch wissen, auf was er sich da einlässt und kräftig weiterbrennen.

MfG Rufus

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Alois am 03.11.2006 19:23:51 | Region: Süden
Wie schön, dass hier mal jemand zu einem Thema in einer Weise Stellung nimmt, die keine Fragen offen läßt.
Zu oft werden hier Meinungen oder persönliche Einschätzungen wiedergegeben, die eigentlich zu Diskussionen führen müßten (wir sind ja auch in einem Diskussionsforum). Nur sind die Aussagen manchmal so abstrus, dass sich niemand ernsthaft damit abgeben will.
Es wäre schön, wenn nur diejenigen sich zu Wort melden, die sicher sind, einen richtigen Input geben zu können. Die Antwort von Honigbär ist so eine Falschformation, wie rufus beweist.

Alois

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Honigbär am 06.11.2006 11:23:14 | Region: RP
Hallo Alois,

Anfang des Jahres war meine Antwort ja noch richtig, nur hatte ich leider die neuen Änderungen noch nicht mitbekommen.

Was mich diesbezüglich aber etwas wundert: wie können Katalogversender (aus -D- und in -D-), wenn sogar die ganz Kleinen illegal sind, diese einfach so verkaufen? Hatte da evtl. seinerzeit der "Reichsminister" zu §46(2) eine Ausnahme zugelassen die mglw. noch immer Gültigkeit hat?

Gruß,
Honigbär

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Honigbär am 04.11.2006 17:44:18 | Region: RP
Hallo Rufus,

hast Recht! Leider.

Seit Mitte 2006 ist alles geändert.

Hab mir gerade vom Zoll-Server (zoll-d.de) die relevanten Texte runtergeladen:
das Gesetz über das Branntweinmonopol
die Branntweinmonopolverordnung
die Branntweinsteuerverordnung
und die Brennereiordnung.

Grauenhaft!

Gruß,
Honigbär

P.S.: Ich hätte ja gerne die Links gepostet,funktioniert hier aber nicht. Das PHP-script nimmt sie nicht an.

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

barbarossa am 05.11.2006 12:48:54 | Region: MV
Hallo, ich bin ein absoluter Laie. Trotzdem interessiert mich die Problematik sehr, da ich eventuell auch einmal das Brennen von Schnaps etc., ausprobieren möchte! Ich bin aber total verunsichert, was die rechtliche Seite anbelangt.
Ist es nun gestattet, mit einer Anlage von 0,5l Schnaps zu brennen, natürlich für den privaten Bedarf, oder nicht?! Kann jemand die Frage definitiv beantworten , und zwar ohne Wenn und Aber!?
MfG

Roland

RE: Privat -Schnaps brennen ohne Brennrecht

Jim Bean am 06.11.2006 00:38:01 | Region: BB
>Enthält das Abtriebsergebnis Weingeist, ist es zu vernichten...

Klar doch, macht hier jemand was anderes?! :o)