Die Destillation von Schnaps

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Juni 2018:

Seit der letzten größeren Umstellung der homepage und der Foren sind inzwischen unglaubliche 16 Jahre (!) vergangen. Wenn man bedenkt, dass im Internetbereich bereits zwei bis drei Jahre eine Ewigkeit sind, ist das durchaus beachtlich. Jedenfalls hat sich inzwischen technologisch dermaßen viel getan, dass es zwingend notwendig geworden ist, nicht nur die Foren, sondern gleich den gesamten Web-Auftritt von Grund auf komplett neu zu gestalten und die Programmierung auf den letzten Stand der Technik zu bringen. Einhergehend wurden natürlich diverse neue Features eingeführt, z.B. war es längst überfällig, dass zu einem Forumsbeitrag auch Bilder hochgeladen oder die Foren mittels RSS-feed abonniert werden können. Bilder, die auf externe homepages gespeichert und dann hier mittels img-tag eingebunden wurden, haben wir selbstverständlich nachträglich eingepflegt, damit keine wertvolle Information verloren geht. Jedenfalls wünschen wir auch weiterhin viel Spaß beim Erfahrungsaustausch und Ausprobieren!

Juni 2002:

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So das war's auch schon, wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Erfahrungsaustausch, Lesen, Beiträge verfassen und natürlich auch beim anschließenden Ausprobieren! Dr. Malle & Dr. Schmickl

Zollbesuch durch destillen Kauf

VollesRohr12 am 23.04.2018 17:40:14 | Region: Bayern
Hallo Freunde.

Angenommen man kauft eine Destille aus dem EU Ausland z. B. Polen, und die Destille kommt ohne Probleme bei mir an,kann das dann immernoch Probleme mit dem Zoll geben?

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Lord Vader am 24.04.2018 08:40:32 | Region: Ö
Der Verkäufer (auch im Ausland) muss dem Zoll den Verkauf melden und der Zoll meldet sich dann IN JEDEM FALL (!) bei Dir wenn Du den Kessel nicht umgehend (!) anmeldest.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Don Martin am 24.04.2018 08:41:20 | Region: Entenhausen
Hallo Volles Rohr,

Genau diese Unsicherheitsfaktor hat mich unter anderem auch abgehalten etwas zu bestellen.
Offiziell ist der Hersteller einer Destille Verpflichtet einen Verkauf zu melden und der Käufer von seiner Seite auch. Ich hab mal einen Zulieferer diesbezüglich angeschrieben.
Dieser hat rückgemeldet das Sie ja nur Komponenten bzw. und Teile liefern und es Zolltechnisch kein Problem gibt.

Die Frage ist halt wie der Versender oder wer auch immer die Lieferung deklarieret und was passsiert wenn der Zoll dann halt doch reinschaut und den Inhalt als Destille identifiziert .

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

der wo am 25.04.2018 10:46:06 | Region: da wer
Sicher? Sind ausländische Destillenverkäufer wirklich ans deutsche Alkoholsteuergesetz gebunden? Ich dachte, da ist der Käufer dann alleine verantwortlich.
Jedenfalls wird es von diesen Shops auch so beworben, daß sie eben nichts melden müssen. Klingt auch plausibel für mich, wenn es auch unfair ist gegenüber inländischen Verkäufern.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

baerbeli am 25.04.2018 13:24:10 | Region: Takatuka Land
Moin,

Don Martin hat recht, allerdings ist der Handelsverkehr innnerhalb der EU frei. Nach dem Binnenhandelsgesetz der EU darf jeder Bürger der EU in einem anderen EU Land frei einkaufen, was dort legal zu kaufen ist. Die gekauften Artikel dürfen innerhalb der EU frei versendet und transportiert werden und bedürfen keinerlei Anmeldung beim Zoll. Das ist Gesetz. Das bedeutet im Klartext: Wenn der Verkäufer das nicht gemeldet hat - und das wird er nicht getan haben, um sich das Geschäft nicht zu versauen - erfährt der Zoll von dem Versand nichts. Das Paket ist ja ungeöffnet bei dir angekommen und trug keinen ( vorgeschriebenen, wenn geöffnet wurde) Zollvermerk. Auch Lord Vaders Einlassung ist im Prinzip richtig. Aber Polen handhabt die Gesetze nicht so rigide. Wenn der Verkäufer seine Ware als "Ersatzteile" deklariert, meldet er sie einfach nicht an. Warum sollte er? Dann kauft kein EU Bürger mehr was von ihm.
In Spanien und Portugal ist es ähnlich. Eine nicht dem Zoll gemeldete Destille aus Spanien zu bekommen ist kein Problem.
Also keine Angst, kleiner Muck.

In brüderlicher Verbundenheit
der hans vom baerbeli

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

maert am 25.04.2018 20:15:08 | Region: franken
hallo kollegen,

ich hab mal die üblichen verdächtigen in der bucht angeschrieben, wie das so läuft mit der meldepflicht. ich halte euch auf dem laufenden....

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

maert am 26.04.2018 15:47:42 | Region: franken
die nachfrage bei einem händler aus portugal in der bucht bestätigt baerbeli's aussage.
bis dahin feuer frei kollegen

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

burner am 26.04.2018 17:45:51 | Region: southeast
Ist das wirklich so? Mal ein Beispiel aus meinem direkten Leben. Bin Sportschütze. Wenn ich in Österreich ein Gewehr kaufe (ist dort frei verkäuflich) heisst das noch lange nicht, das ich mir das nach Deutschland liefern lassen darf. Denn damit mache ich mich strafbar.
Und das der Zoll auch Pakete öffnet, habe ich gemerkt, als ich mir ein Ersatzteil für meine Beretta direkt aus Italien bestellt hatte.
Da musste ich persönlich erscheinen, deklarieren was es genau ist, und erst dann als wir festgestellt hatten, es ist ein frei verkäuflicher Artikel, durfte ich den mitnehmen.
Und musste natürlich Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Schließlich und endlich hatte es sich preislich nicht mehr rentiert.
Ich wäre vorsichtig, einfach auf Zuruf ohne rechtliche Absicherung etwas zu bestellen.
Sollte es bei Destillen anders sein, dann entschuldigt bitte.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Kupferstecher am 26.04.2018 19:26:23 | Region: Bergland
Vor wieviel Jahrzehnten war das? Seit der Euroeinführung zahlt man innerhalb der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr. Außerdem ist sämtlicher Warenverkehr zollfrei.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

baerbeli am 27.04.2018 08:41:37 | Region: Zell/Mosel
Kupferstecher
Das mit der Steuer ist so ein Ding. Die Umsatzsteuer ist in den europäischen Ländern (leider) nicht gleich. Als Privatperson ist das für mich unerheblich, wenn ich im Rahmen meiner Freimengen kaufe. Bei Händlern sieht das anders aus. Ich kaufe z.B. in Holland Blumen. Die bekomme ich, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. In meiner Steuerklärung muss ich die Einfuhren als "innergemeinschaftliche Einfuhren" deklarieren und entsprechend nach den gesetzlichen Vorschriften Umsatzsteuern zahlen, wenn du so willst "Einfuhrumsatzsteuern". Das geschieht deshalb, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
der hans vom baerbeli

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

maert am 26.04.2018 21:16:14 | Region: franken
hmmm... es gibt ja auch einen, der destillen aus ungarn verkauft und explicit damit werbung macht, das in ungarn destillen bis 100 liter frei sind und diese ohne zoll nach deutschland geliefert werden. einer für alle😂😊😇
bis dahin feuer frei.....

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

baerbeli am 27.04.2018 08:22:22 | Region: Bundeszollverwaltung Berlin
Burner:
Der Warenverkehr ist und bleibt frei. Aber es gibt
Einschränkungen:
Bestimmte Waren wie unter anderem Waffen ( auch Teile davon)oder Feuerwerkskörper darf man nur unter besonderen Voraussetzungen (z.B. mit vorheriger Genehmigung oder unter Einhaltung spezieller Transportvorschriften) versenden oder beziehen.
So isses. Da ist der Zoll scharf hinterher. Gottseidank!
Ein Paket, auf dem "Ersatzteile" steht,öffnet er nicht, wenn es aus einem EU Land in ein anderes geht. Und wenn er es öffnet, weil er was Unrechtes vermutet, kommt ein Zettelchen drauf, dass das Paket überprüft wurde. Und wenn er sich bei dir meldet, sagst du, dass der Inhalt zum Weiterversand in das Ausland ist. Der Handel ist frei!
der hans vom baerbeli

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Kupferstecher am 27.04.2018 20:45:21 | Region: Bergland
@ Baerbeli

Ich handele ebenfalls länderübergreifend und bezog meine Aussage auf den Kauf einer Destille im europäischen Ausland. Diese kaufe ich als Privatmann inkl. ausländischer Umsatzsteuer und fertig. Es gibt keine Zoll- oder Umsatzsteuernachforderung in D.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

baerbeli am 28.04.2018 11:13:39 | Region: Bundesfinanzverwaltung Bonn
@Kupferstecher
Genau das habe ich geschrieben!"Als Privatperson...." Als Händler muss ich innergemeinschaftliche Käufe in meiner Umsatzsteuererklärung angeben.
der hans vom baerbeli

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Travelscout am 29.04.2018 13:51:57 | Region: Nord
Genau so ist es. Freier Handel keine Meldepflicht der innerhalb der EU verkauften Ware wenn in diesem Land frei verkäuflich (ausgenommen D). Die Destille darf auch eingeführt werden, nur es besteht innerhalb von 3 Werktagen eine Anmeldepflicht. Die vergessene Anmeldung ist noch keine Straftat! Alles andere was man damit macht dann wohl schon. Wo kein Kläger, da kein Zoll.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Kupferstecher am 30.04.2018 12:06:51 | Region: Bergland
Du musst innergemeinschaftliche Erwerbe meiner Kenntnis nach nicht mal als Gewerblicher Käufer angeben - dann kannst du aber nicht netto einkaufen und musst extra noch die Ware netto für brutto einbuchen. D.H. - du kaufst etwa 20% zu teuer ein.

RE: Zollbesuch durch destillen Kauf

Mike am 30.04.2018 19:54:29 | Region: Im Wald
So kenne ich das eigentlich auch. Als Händler kann es daher sogar ein Nachteil sein, eine Netto-Rechnung zu fordern. Es wird wohl meistens gemacht, weil man dann nicht mit der Umsatzsteuer in Vorleistung treten muss. Das kann interessant sein, wenn man die Erklärung nur jährlich abgibt. Das ist bei geringeren Umsätzen ja möglich.